Unglaublich viele Selbstständige, Freelancer und Unternehmen wurden von heute auf morgen wegen der Corona Wirtschaftskrise Schach Matt gesetzt. Über Nacht wurden alle Aufträge storniert, Geschäfte geschlossen, Veranstaltungen abgesagt, etc.

Damit ist der Umsatz bei vielen innerhalb von ein paar Stunden plötzlich auf null gesunken. Und die Bankkonten damit auf Rot.

Größere Mittelständische Unternehmen bauen in der Regel für Notfälle oder außerordentliche Ausgaben jedes Jahr Reserven aus dem Jahresgewinn. Sie bilden automatisch Rückstellungen. Was im Mittelstand und Konzernen gang und gebe ist, ist in vielen kleineren Betrieben, bei Freelancern oder Selbstständigen oftmals nicht der Fall. Viele haben entweder gerade ein Start Up gegründet und hatten noch keine Chance Rücklagen aufzubauen. Einige kommen auch so schon kaum mit ihrem Umsatz über die Runden und manchen fehlt schlichtweg einfach das finanzielle Wissen wie man eigentlich mit seinen Einnahmen umgehen sollte. Jede Situation ist extrem individuell und kann nur einzeln in dieser Krise betrachtet werden. Was aber die meisten gerade alle gemeinsam haben ist, dass sie in einen Liquiditätsengpass aufgrund der Corona-Krise reinrutschen oder sich schon mitten drin befinden. Fehlende Liquidität über ein paar Wochen oder Monate kann einen in die Knie zwingen und das Fass so schnell zum Überlaufen bringen, dass man plötzlich gezwungen wird die weiße Fahne zu hissen.

Diese Maßnahmen können Dir und Deinem Unternehmen in der Corona Krise sofort weiterhelfen:

  1. BEANTRAGUNG VON CORONA SOFORTHILFEN DER BUNDESREGIERUNG

Vereinbare umgehend einen Telefontermin oder einen Videocall mit Deinem Steuerberater. Er kann Dir als erster Ansprechpartner wichtige Hinweise zur weiteren grundsätzlichen Vorgehensweise mitteilen. Er kennt Dein Unternehmen oftmals schon sehr gut und wird Dir mit großer Wahrscheinlichkeit sofort mitteilen können, welche Corona Hilfen der Bundesregierung von Dir beantragt werden können und welche Unterlagen umgehend vorbereitet werden müssen.

Auch bei der Liquiditätsplanung kann der Steuerberater Dir weiterhelfen.

Alle Corona Hilfsprogramme für Solo-Selbstständige, Freiberufler, Künstler und Unternehmen mit bis zu 10 Beschäftigten findest Du hier: (Link https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/soloselbststaendige-freiberufler-kleine-unternehmen.html)

Eine Übersicht der Hilfsprogramme für kleine, mittlere und große Unternehmen ist hier zusammengestellt: (LINK https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/kleine-mittlere-grosse-unternehmen.htm)

Informationen zum Hilfspaket für Start-Ups findest Du ebenfalls hier (Link: https://www.bmwi.de/Redaktion/DE/Coronavirus/kleine-mittlere-grosse-unternehmen.html)

Wenn Du Deinen Antrag auf die Corona Soforthilfe bereits eingereicht hast, Dich aber jetzt aktuell schon in einem akuten Liquiditätsengpass befindest, kontaktiere umgehend Deinen Bankberater, um zu klären, in wie weit die Bank eine Vorfinanzierung für Dich übernehmen kann. Viele Banken bieten diesen Service aktuell unter bestimmen Voraussetzungen an.

Es besteht die Möglichkeit verschiedene Hilfsprogramme gleichzeitig in Anspruch zu nehmen, es darf nur keine Überkompensation entstehen!

  1. ERSTELLE EINEN LIQUIDITÄTSPLAN

Je nach Situation und Unternehmensgröße ist es sinnvoll diese Planung für die nächsten 3 Monate wochenweise zu machen und dann auf eine monatliche Planung umzusteigen. Die Liquiditätsplanung sollte mindestens bis zum Jahresende gemacht werden, besser noch aber für die nächsten 12 Monate. Diese Planung ist der Grundstein für die Zukunft Deines Unternehmens und kann darüber entscheiden ob und wie es überhaupt weitergehen kann. Sie ist auch die Grundlage für alle Gespräche mit den Banken, dem Finanzamt, die Beantragung von Corona Hilfskrediten, etc.

Beachte bitte, dass die Liquiditätsplanung in der Regel immer Brutto durchgeführt wird, da hier die tatsächlichen realen Kontobewegungen erfasst werden. Wenn Du unsicher bist, sprich kurz mit Deinem Steuerberater. Eine sehr gute Vorlage für die Liquiditätsplanung findest Du hier (Link https://www.ihk-schleswig-holstein.de/starthilfe/existenzgruendung/gruendungskonzept/liquiditaetsplan-1368412)

  1. REDUZIERUNG DER PERSONALKOSTEN

Wenn Du Mitarbeiter beschäftigst und Deine Auftragslage aufgrund der Coronakrise drastisch gesunken ist, solltest Du umgehend mit der Agentur für Arbeit Kontakt aufnehmen und Kurzarbeitergeld (KuG) für Dich und Deine Mitarbeiter beantragen. Die Bedingungen wurden hier von der Bundesregierung bis zum Ende dieses Jahrs stark gelockert. Hier findest Du die aktuellen Informationen, welche Voraussetzungen Du für das KuG erfüllen musst: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Weitere Informationen zum Antragsfahren findest Du hier:

https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-video

Das Kurzarbeitergeld kann hier sofort beantragt werden: https://www.arbeitsagentur.de/unternehmen/finanziell/kurzarbeitergeld-bei-entgeltausfall

Beachte bitte, dass Du als Arbeitgeber unbedingt die Zustimmung Deiner Arbeitnehmer für die Beantragung des Kurzarbeitergeldes benötigst, falls die generelle Handhabung von KuG nicht im Tarif- oder Arbeitsvertrag bereits geregelt ist. Ein einfaches Muster für die Zustimmung der Arbeitnehmer findest Du beispielsweise hier (Link hinterlegen: https://www.arbeitsvertrag.org/wp-content/uploads/2017/01/muster-einheitsregelung-ohne-betriebsrat.pdf )

Wenn Du einen Betriebsrat in Deinem Unternehmen hast, musst dieser ebenfalls der Beantragung des KuGs zustimmen.

Hier findest Du einen Online Rechner zur beispielhaften Berechnung des KuGs: (Link hinterlegen https://www.handelsblatt.com/politik/deutschland/kurzarbeit-rechner-kurzarbeitergeld-schnell-und-einfach-berechnen/25685878.html )

Aktuell gibt es weitere Besonderheiten hinsichtlich der Erstattung von Sozialversicherungsbeiträgen oder auch von Sonderzahlungen an Mitarbeiter. Kontaktiere hierzu am besten telefonisch Deinen persönlichen Ansprechpartner bei der Agentur für Arbeit. Selbstverständlich solltest Du auch etwaige Privatentnahmen nun auf ein Mindestmaß reduzieren.

  1. INFORMIERE DICH ÜBER DIE AKTUELLE RECHTSPRECHUNG HINSICHTLICH DER INSOLVENZORDNUNG

Aufgrund der Corona-Krise laufen viele Unternehmer (je nach Unternehmensgröße) Gefahr in eine drohende Zahlungsunfähigkeit oder eine Überschuldung reinzurutschen. Die Verschleppung einer Insolvenz bzw. die nicht rechtzeitige Anzeige einer Zahlungsunfähigkeit hat normalerweise erhebliche strafrechtliche Folgen für Geschäftsführer. Die eigentliche dreiwöchige Insolvenzantragspflicht wurde von der Bundesregierung – rückwirkend zum 01.03.2020, nun bis zum 30.09.2020, ausgesetzt. Unternehmen die stark von Corona-Krise betroffen sind, erhalten so die notwendige Zeit, um Sanierungsmaßnahmen einzuleiten und Soforthilfen zu beantragen.

Im Ernstfall sollten Unternehmer ein kurzes Beratungsgespräch mit der IHK oder einem Fachanwalt für Insolvenzrecht führen, um weitere individuelle Details zu klären. Die IHK hat ebenfalls zahlreiche Servicehotlines zu dieser Thematik eingerichtet, welche Du hier findest: (Link: https://www.dihk.de/de/aktuelles-und-presse/coronavirus/faq-19594

Weitere Informationen zur aktuellen Rechtsprechung bzgl. der Insolvenzordnung findest Du auf der Seite des Bundesministeriums der Justiz. (Link: https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Insolvenzantrag/Corona_Insolvenzantrag_node.html

  1. ÜBERPRÜFUNG ALLER AUSGABEN

Sobald Du die Liquiditätsplanung vor Dir liegen hast ist der nächste wichtige Schritt, die umgehende Überprüfung aller bevorstehenden Ausgaben:

    1. Zahlungen an das Finanzamt, Krankenkassenbeiträge, Sozialversicherungsbeiträge haben immer die höchste Priorität. Sie können in der Regel nicht verschoben werden. Aktuell besteht jedoch die Möglichkeit Steuerzahlungen zinsfrei zu stunden und Vorauszahlungen anpassen zu lassen. Kontaktiere hierzu umgehend das Finanzamt!
    1. Bankverpflichtungen: welche Verbindlichkeiten bestehen hier? z.B.: laufende Darlehen, Kredite, Tilgungen, Leasing, etc. – umgehend klären, was gestundet oder ausgesetzt werden kann.
    1. Mietzahlungen können jetzt u.U. gestundet werden, Verzugszinsen können jedoch angerechnet werden. Hierzu wurde am 01.04.20 ein neues vorübergehendes Gesetz erlassen: (Link https://www.bmjv.de/DE/Themen/FokusThemen/Corona/Miete/Corona_Miete_node.html)
    1. Personalkosten – welche Belastung gibt es aktuell noch, die eingeplant werden muss? Private Entnahmen ebenfalls auf ein absolutes Minimum reduzieren.
    1. Forderungen von Lieferanten: Klärung, ob Zahlungsfristen verlängert werden können, zB. auf 60-90 Tage.
    1. Gespräch mit Deinem Finanz- oder Versicherungsberater, ob und welche Versicherungen eventuell ausgesetzt oder auch zu einem späteren Zeitpunkt abgebucht werden können (z.B. Ende des Jahres). Ggfs. Erarbeitung eines strategischen Zahlungsplans mit Deinem Berater. Solltest Du noch keinen Berater haben, kann ich Dir für den Kreis Aachen & Köln folgende Berater empfehlen: (unbezahlte Werbung):

https://www.dvag.de/henrietta.mathieu/index.html

https://aquilinus.de/

    1. Aussetzten oder Kündigen von sämtlichen Abonnements die nicht zwingend notwendig sind. Mitgliedschaften bei der IHK, Handwerkskammern, der BG, etc sind i.d.R. nicht kündbar.
    1. Direkte Einplanung der Rückzahlung von beantragten oder bereits gewährten Hilfskrediten, gestundeten Mieten / Darlehen / Krediten / etc. damit es nicht zu einem späteren Zeitpunkt plötzlich zu einem Liquiditätsengpass kommt.
  1. ÜBERPRÜFUNG ALLER EINNAHMEN
    1. Aktuelle Höhe der Forderungen kalkulieren, um Überblick über Außenstände zu erhalten.
    2. Mahnwesen umgehend überprüfen und Zahlungseingänge konsequent überwachen.
    3. Zahlungsanreize durch Skonto etc. schaffen / Zahlungsziele verkürzen.
    4. Bei Großaufträgen Teilzahlungen verlangen oder Anzahlungsrechnungen stellen.
    5. Umgehende Fakturierung von ausgeführten Aufträgen.
  1. WEITERE OPTIONEN
    1. Sale-and-Lease back Möglichkeiten erörtern.
    2. Festlegung von neuen internen Einkaufsrahmen falls Führungskräfte im Unternehmen eigenständig Waren etc einkaufen können, damit hier keine Gelder unnötig oder auch versehentlich gebunden werden.
    3. Detaillierte Überwachung aller Kontobewegungen, eventuell sogar Rücknahme von Lastschriftmandaten.
    4. Lagerhaltung überprüfen, ggf. Waren auf Kommission erwerben.
    5. Vermietung von jetzt nicht genutzten Flächen oder auch Fahrzeugen.
    6. Kurzfristige Investitionen verschieben oder vorläufig canceln.
    7. Eventuell neue Gesellschafter oder stille Beteiligungen aufnehmen.
    8. Gibt es sonstige Gläubiger, die aktuell vorrangig bedient werden müssen? Eventuell über Rangrücktrittserklärungen nachdenken, um Überschuldung zu vermeiden!
  1. LAST BUT NOT LEAST: NIMM DAS RUDER WIEDER IN DEINE HAND!

Sehr viele Unternehmer, Selbstständige, etc die gerade wirtschaftlich von dem Corona-Virus betroffen sind fühlen sich überwältigt von den Ereignissen. Von allen plötzlichen Entscheidungen die in einer Krise getroffen werden müssen. Von extremen Existenzängsten, da man noch nicht voraussagen kann wie lange diese Corona Krise noch anhalten wird bis hin zu der emotionalen Überforderung, da bei vielen auch die private Existenz bedroht wird. All dies ist absolut nachvollziehbar und menschlich. Dies sollte man sich zunächst bewusst machen. Es ist in Ordnung in dieser Situation Angst zu haben, selbst als gestandener Geschäftsführer. Jedoch ist Angst kein guter Ratgeber. Entscheidungen sollten niemals aus Angst getroffen werden, sondern mit einem einigermaßen kühlen Kopf und emotionalem Abstand. Auch wenn es gerade fast unmöglich erscheint all diese Krisenbewältigungsmaßnahmen durchzuführen, ist es machbar. Du bist dafür verantwortlich wieder die Kontrolle über Dein Unternehmen und die Abläufe zu übernehmen, auch wenn der Kontrollverlust bei vielen gerade enorm gewesen ist. Baue ein Notfall Corona Team um Dich herum auf, was Dich bei allen Maßnahmen nun unterstützen wird. Ziehe notfalls auch Freunde und Familie zu Rate und bitte um Hilfe. Plane und organisiere Deine Aufgaben jetzt mehr als jemals zuvor, überlege genau, welche HEUTE die wichtigsten Schritte sind, die Du nun für Dein Unternehmen tun kannst. Step by Step. Tag für Tag. Hole Dir die Kontrolle zurück, baue Deinen Fokus wieder neu auf und suche nach völlig neuen kreativen Lösungen für die Zukunft. Auch wenn der Weg steinig wird und anders als Du es Dir vorgestellt hast, bedeutet dies nicht automatisch, dass die Ergebnisse schlechter werden. Ändere Dein Mindset, öffne Dich für die Möglichkeit, dass hier eventuell völlig neue Chancen für Dein Unternehmen entstehen können und verliere die Vision Deines Unternehmens nicht aus dem Auge. Du musst den Anfang machen – und Deine Mitarbeiter, Deine Teams und auch Deine Kunden werden Dir folgen.